Anpas­sung der KVV (1.8.2016): Bekannt­ga­be sta­ti­sti­scher Daten durch Leistungserbringer

Wie swiss­blawg berich­tet, wird die KVV per 1.8.16 betr. Über­mitt­lung sta­ti­sti­scher Daten durch die Lei­stungs­er­brin­ger teil­re­vi­diert. Das BAG ist neu bei die Daten­wei­ter­ga­be für die Anony­mi­tät der Ver­si­cher­ten zuständig.

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