BayL­DA: Fra­ge­bo­gen zur Umset­zung der DSGVO

Das Bay­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­amt (BayL­DA) hat einen Fra­ge­bo­gen zur Umset­zung der DSGVO (PDF) ent­wor­fen. Der Fra­ge­bo­gen wur­de an rund 150 Unter­neh­men in Bay­ern ver­sandt und ent­hält Infor­ma­tio­nen zu den Schwer­punk­ten der DSGVO-Umset­zung aus Sicht des BayLDA.

Aus der Medi­en­mit­tei­lung (PDF):

Am 25. Mai 2016 ist die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) in Kraft getre­ten. Wirk­sam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Dies bedeu­tet, dass am 25. Mai 2017 die Hälf­te der Vor­be­rei­tungs­zeit auf das neue Recht abge­lau­fen ist. Das Baye­ri­sche Lan­des­am­tes für Daten­schutz­auf­sicht (BayL­DA) nimmt die­sen Tag zum Anlass, ca. 150 baye­ri­schen Unter­neh­men unter Zugrun­de­le­gung des künf­ti­gen Rechts einen Prüf­fra­ge­bo­gen zuzu­schicken, damit die­se Unter­neh­men fest­stel­len kön­nen, wie weit sie mit der Vor­be­rei­tung auf das neue Recht schon gekom­men sind.

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