EDÖB – Daten­schutz­kon­for­mes Social Media Monitoring

Über­sicht des EDÖB zu daten­schutz­kon­for­mem Social Media Monitoring:

Der EDÖB emp­fiehlt für den daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von Social Media Moni­to­ring ins­be­son­de­re fol­gen­de Punk­te einzuhalten:

  • Bei der Erfas­sung von Infor­ma­tio­nen mit­tels Social Media Moni­to­ring kommt es unwei­ger­lich auch zur Bear­bei­tung von Per­so­nen­da­ten. Die­se ist jedoch auf das für die Aus­wer­tungs­zwecke nöti­ge Mini­mum zu beschrän­ken und so rasch wie mög­lich zu löschen oder zu anonymisieren.
  • Die Resul­ta­te des Moni­to­rings dür­fen somit kei­ne Rück­schlüs­se auf Per­so­nen mehr erlauben.
    Nicht­öf­fent­li­che Daten (ins­be­son­de­re aus geschlos­se­nen Benut­zer­grup­pen resp. Freun­des­krei­sen) dür­fen nicht ein­be­zo­gen werden.
  • Die Mit­glie­der von Social Media Platt­for­men müs­sen dar­über infor­miert wer­den, dass heu­te Moni­to­ring-Tools ein­ge­setzt wer­den, oder sie müs­sen dies min­de­stens aus den Umstän­den erken­nen können.
  • Bear­bei­tun­gen, über die die betrof­fe­ne Per­son nicht infor­miert wur­de oder die nicht aus den Umstän­den ersicht­lich sind, dür­fen nicht erfolgen.

Quel­le: EDÖB – Daten­schutz­kon­for­mes Social Media Monitoring

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