EDÖB – Erläu­te­run­gen zur Video­über­wa­chung in Gar­de­ro­ben und Toiletten

Dieb­stäh­le und Van­da­len­ak­te in Gar­de­ro­ben und Toi­let­ten von Frei­zeit­an­la­gen stel­len die Sicher­heits­ver­ant­wort­li­chen vor Pro­ble­me, ver­ur­sa­chen hohe Kosten und ver­är­gern die Kund­schaft. Abhil­fe soll hier oft eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge schaf­fen. Das Fil­men in Gar­de­ro­ben und Toi­let­ten aber erhöht die Gefahr einer Ver­let­zung der Intim­sphä­re der Betrof­fe­nen beträcht­lich. Daher kann eine Video­über­wa­chung in die­sen Bereich nur unter Ein­hal­tung stren­ger Regeln daten­schutz­kon­form betrie­ben werden.

Quel­le: EDÖB – Erläu­te­run­gen zur Video­über­wa­chung in Gar­de­ro­ben und Toiletten

Behörde

Gebiet

Themen

Ähnliche Beiträge

Newsletter