EDÖB – Refe­renz­aus­künf­te im Bewerbungsprozess

Beim Ein­ho­len oder Ertei­len einer Refe­renz wer­den wesent­li­che Züge der Per­sön­lich­keit des Bewer­bers beur­teilt. Gemäss DSG han­delt es sich hier­bei um Per­sön­lich­keits­pro­fi­le. Damit sol­che Daten über­haupt bear­bei­tet wer­den dür­fen, ist die vor­gän­gi­ge und aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung erfor­der­lich. Die­se Ein­wil­li­gung kann somit nicht ein­fach ange­nom­men wer­den, wenn der Arbeit­neh­mer bei­spiels­wei­se die frü­he­ren Arbeit­ge­ber in sei­nem Lebens­lauf auf­li­stet. Befin­den sich in den Bewer­bungs­un­ter­la­gen jedoch unter dem Titel «Refe­ren­zen» Anga­ben zu einem ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber oder einem ehe­ma­li­gen Vor­ge­set­zen, darf dies als Ein­wil­li­gung bzw. Zustim­mung zum Ein­ho­len von Refe­ren­zen gewer­tet werden.

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