Der Bun­des­rat möch­te das Zer­tES einer Total­re­vi­si­on unter­zie­hen. BR Som­ma­ru­ga in der Bera­tung im Stän­de­rat am 29.2.2016:

Ich erlau­be mir doch noch ein paar ein­lei­ten­de Wor­te zu die­ser Vor­la­ge, dem Bun­des­ge­setz über Zer­ti­fi­zie­rungs­dien­ste im Bereich der elek­tro­ni­schen Signa­tur (Zer­tes). Weil es eine sehr tech­ni­sche, nicht leicht zu ver­mit­teln­de Mate­rie ist, ver­su­che ich, eine Ana­lo­gie zur Papier­welt zu machen: Wenn wir anneh­men, dass es bis­her schwar­ze Kugel­schrei­ber zum Schrei­ben und rote Kugel­schrei­ber zum rechts­gül­ti­gen Unter­schrei­ben gab, dann füh­ren wir nun neu blaue Kugel­schrei­ber ein, die für ver­schie­de­ne Zwecke ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Mit die­sem Gesetz regeln wir, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen wel­che Kugel­schrei­ber­far­ben ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Ver­ein­facht gesagt und über­tra­gen auf die Papier­welt, regelt das Zer­tes, wel­che Kugel­schrei­ber­far­ben es gibt und wel­che Bedin­gun­gen erfüllt sein müs­sen, um staat­lich aner­kann­te, d. h. zer­ti­fi­zier­te Kugel­schrei­ber-Her­stel­le­rin zu wer­den. So viel zum Ver­such, die­se sehr tech­ni­sche Mate­rie dar­zu­stel­len. Man muss sich bewusst sein, dass es sich um ein sehr wich­ti­ges, aber durch sei­ne tech­ni­sche Art viel­leicht etwas schwer nach­voll­zieh­ba­res Gesetz handelt.
Die vor­lie­gen­de Total­re­vi­si­on ändert nichts in Bezug auf die qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur, die der eigen­hän­di­gen Unter­schrift gleich­ge­stellt ist. Neu wird der Ein­satz gere­gel­ter elek­tro­ni­scher Zer­ti­fi­ka­te für juri­sti­sche Per­so­nen und Behör­den geklärt und ver­ein­facht. Mit Zer­ti­fi­ka­ten kann ein Her­kunfts­nach­weis erbracht sowie die Inte­gri­tät der betref­fen­den Mit­tei­lung gewähr­lei­stet wer­den und eine siche­re Authen­ti­fi­zie­rung von Per­so­nen oder Maschi­nen erfol­gen. Das Zer­tes regelt wei­ter­hin die Her­aus­ga­be die­ser Zer­ti­fi­ka­te und die Anfor­de­run­gen an die Her­stel­ler der Zertifikate.
An den bestehen­den Kon­zep­ten und Prin­zi­pi­en der bis­he­ri­gen Rege­lung wird nichts geän­dert. Ins­be­son­de­re ist die Palet­te von Zer­ti­fi­kats­pro­duk­ten nicht abschlie­ssend gere­gelt. Das heisst, es gibt wei­ter­hin ver­schie­de­ne Zer­ti­fi­kats­pro­duk­te, und zwar so vie­le, wie der Markt ver­langt. Ein­zig die durch den Bun­des­rat genau­er defi­nier­ten tech­ni­schen Anfor­de­run­gen müs­sen ein­ge­hal­ten werden.
Sie haben vom Prä­si­den­ten Ihrer Kom­mis­si­on für Rechts­fra­gen soeben erfah­ren, dass die vor­lie­gen­de Total­re­vi­si­on unbe­strit­ten war. Ich möch­te Sie des­halb auch namens des Bun­des­ra­tes bit­ten, dem Antrag Ihrer Kom­mis­si­on zu fol­gen, auf das Geschäft ein­zu­tre­ten und die­ses zu verabschieden. 

Bei­de Räte haben das Geschäft behan­delt und der Revi­si­on zuge­stimmt (zuletzt der SR am 29.2.2016).

Bot­schaft vom 15. Janu­ar 2014:

Ent­wurf:

AI-generierte Takeaways können falsch sein.