Der Bundesrat möchte das ZertES einer Totalrevision unterziehen. BR Sommaruga in der Beratung im Ständerat am 29.2.2016:
Ich erlaube mir doch noch ein paar einleitende Worte zu dieser Vorlage, dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Zertes). Weil es eine sehr technische, nicht leicht zu vermittelnde Materie ist, versuche ich, eine Analogie zur Papierwelt zu machen: Wenn wir annehmen, dass es bisher schwarze Kugelschreiber zum Schreiben und rote Kugelschreiber zum rechtsgültigen Unterschreiben gab, dann führen wir nun neu blaue Kugelschreiber ein, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können. Mit diesem Gesetz regeln wir, unter welchen Voraussetzungen welche Kugelschreiberfarben eingesetzt werden können. Vereinfacht gesagt und übertragen auf die Papierwelt, regelt das Zertes, welche Kugelschreiberfarben es gibt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um staatlich anerkannte, d. h. zertifizierte Kugelschreiber-Herstellerin zu werden. So viel zum Versuch, diese sehr technische Materie darzustellen. Man muss sich bewusst sein, dass es sich um ein sehr wichtiges, aber durch seine technische Art vielleicht etwas schwer nachvollziehbares Gesetz handelt.
Die vorliegende Totalrevision ändert nichts in Bezug auf die qualifizierte elektronische Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Neu wird der Einsatz geregelter elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden geklärt und vereinfacht. Mit Zertifikaten kann ein Herkunftsnachweis erbracht sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung gewährleistet werden und eine sichere Authentifizierung von Personen oder Maschinen erfolgen. Das Zertes regelt weiterhin die Herausgabe dieser Zertifikate und die Anforderungen an die Hersteller der Zertifikate.
An den bestehenden Konzepten und Prinzipien der bisherigen Regelung wird nichts geändert. Insbesondere ist die Palette von Zertifikatsprodukten nicht abschliessend geregelt. Das heisst, es gibt weiterhin verschiedene Zertifikatsprodukte, und zwar so viele, wie der Markt verlangt. Einzig die durch den Bundesrat genauer definierten technischen Anforderungen müssen eingehalten werden.
Sie haben vom Präsidenten Ihrer Kommission für Rechtsfragen soeben erfahren, dass die vorliegende Totalrevision unbestritten war. Ich möchte Sie deshalb auch namens des Bundesrates bitten, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dieses zu verabschieden.
Beide Räte haben das Geschäft behandelt und der Revision zugestimmt (zuletzt der SR am 29.2.2016).
Botschaft vom 15. Januar 2014:
Entwurf: