Das BGer hat das Urteil des BVGer betr. Watchlist im Entscheid 1C_214/2016 aufgehoben. Es beurteilt die Anforderungen an den Inhalt der Watchlist strenger und stellt fest, dass – entgegen dem BVGer – eine gesetzliche Grundlage für die Aufzeichnung von Verdachtsmomenten und nicht verlässlichen Angaben fehlt. Eine Zusammenfassung des Urteils des BGer findet sich bei swissblawg.