Das BGer hat das Urteil des BVGer betr. Watch­list im Ent­scheid 1C_214/2016 auf­ge­ho­ben. Es beur­teilt die Anfor­de­run­gen an den Inhalt der Watch­list stren­ger und stellt fest, dass – ent­ge­gen dem BVGer – eine gesetz­li­che Grund­la­ge für die Auf­zeich­nung von Ver­dachts­mo­men­ten und nicht ver­läss­li­chen Anga­ben fehlt. Eine Zusam­men­fas­sung des Urteils des BGer fin­det sich bei swiss­blawg.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.