Offenbar hat die Expertenkommission der EU im Rahmen der Schengen-Evaluation 2018 des Bundes sowie des Kantons Luzern (stellvertretend für die Kantone) verschiedene Mängel festgestellt. Das berichtet die Luzerner Zeitung am 22. März 2019. Diese Feststellungen führten zu sieben Empfehlungen des EU-Ministerrats an den Kanton Luzern, gemäss Luzerner Zeitung insbesondere die folgen:
- Die Möglichkeit, dass der Datenschützer aus «triftigen Gründen» entlassen werden kann, soll abgeschafft werden.
- Der Datenschützer soll rechtsverbindliche Entscheide treffen können.
- Der Datenschützer soll ausreichende finanzielle und persönliche Ressourcen erhalten.
- Der Datenschützer soll neu Budgetkompetenz erhalten und seine Mitarbeiter selber einstellen können.
- Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss der Kanton sicherstellen, dass die Rechtmässigkeit häufiger überprüft wird. Dies betrifft Daten im Schengener- und im Visa-Informationssystem.