Das Urteil des BVGer A‑3548/2018 i.S. Helsana+ wird rechtskräftig. Der EDÖB hat auf eine Anfechtung verzichtet, wie er heute mitteilte.
Das Urteil des BVGer A‑3548/2018 i.S. Helsana+ wird rechtskräftig. Der EDÖB hat auf eine Anfechtung verzichtet, wie er heute mitteilte.
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