Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil A‑5921/2020 vom 29.07.2021 entschieden, dass Personentransportverträge zivilrechtlicher Natur sind. Das BVGer weist zwar auf die abweichende Auffassung hin, wonach der Personentransportvertrag verwaltungsrechtlicher Natur sei, übernimmt sie aber nicht. Infolgedessen ist auch die vertragliche Ausstellung des SwissPass, eines Trägermediums des Verkehrsabonnements bzw. der Transportverträge, dem Privatrecht zuzuordnen.
Demzufolge ist auch die mit der Ausgabe des SwissPass zusammenhängende Datenerhebung als zivilrechtlich zu qualifizieren. Die SBB untersteht bei der entsprechenden Datenbearbeitungen daher den Regeln über private Personen (Art. 12 ff. DSG). Sie kann in diesem Bereich entsprechend auch nicht verfügen.
Disclaimer: Die SBB war in diesem Verfahren durch Walder Wyss vertreten.