- Die VDSZ regelt die Zertifizierung von Verfahren und Produkten zur Bearbeitung von Personendaten durch akkreditierte Stellen.
- Die Verordnung verweist neu allgemein auf die für die Schweiz geltenden, international massgebenden ISO-Anforderungen statt auf bestimmte Ausgaben.
- Die Änderung der Verweisregelung trat am 1. November 2016 in Kraft.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ; das Bundesamt für Justiz hat dazu Erläuterungen veröffentlicht, und es gelten mehrere Richtlinien des EDÖB) aktualisiert. Die VDSZ sieht vor, dass Verfahren und Produkte zur Bearbeitung von Personendaten durch akkreditierte Zertifizierungsstellen zertifiziert werden können. Für die Zertifizierung und für die Qualifikation des verantwortlichen Personals festzulegen, verweist die Verordnung auf ISO-Normen in der Fassung eines bestimmten Jahres. Neu verweist die VDSZ nicht mehr auf eine bestimmte Ausgabe der regelmässig ändernden ISO-Normen, sondern allgemein auf die für die Schweiz geltenden, international massgebenden Anforderungen. Diese Änderung wurde auf den 1. November 2016 in Kraft gesetzt.