HGer ZH: Pseudonymisierung wirkt für den Empfänger wie Anonymsierung
Das Handelsgericht Zürich hat im Urteil HG190107‑O vom 4. Mai 2021 entschieden, dass eine Pseudonymisierung für denjenigen, der die pseudonymisierten Daten keiner bestimmten Person zuordnen kann, wie eine Anonymisierung wirkt. Hintergrund war eine geplante Übermittlung von Personendaten durch die Beklagte, eine Genfer Bank, an das US-amerikanische