Wie swissblawg berichtet, wird die KVV per 1.8.16 betr. Übermittlung statistischer Daten durch die Leistungserbringer teilrevidiert. Das BAG ist neu bei die Datenweitergabe für die Anonymität der Versicherten zuständig.
Wie swissblawg berichtet, wird die KVV per 1.8.16 betr. Übermittlung statistischer Daten durch die Leistungserbringer teilrevidiert. Das BAG ist neu bei die Datenweitergabe für die Anonymität der Versicherten zuständig.
Behörde
Gebiet
Themen
Ähnliche Beiträge
Newsletter