Wie swiss­blawg berich­tet, wird die KVV per 1.8.16 betr. Über­mitt­lung sta­ti­sti­scher Daten durch die Lei­stungs­er­brin­ger teil­re­vi­diert. Das BAG ist neu bei die Daten­wei­ter­ga­be für die Anony­mi­tät der Ver­si­cher­ten zuständig.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.