Wie swissblawg berichtet, wird die KVV per 1.8.16 betr. Übermittlung statistischer Daten durch die Leistungserbringer teilrevidiert. Das BAG ist neu bei die Datenweitergabe für die Anonymität der Versicherten zuständig.
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Über daten:recht
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG