- Ein Auskunftsbegehren kann je nach Unternehmensstruktur und Kontext einfach oder komplex sein.
- Häufig hinterliegen hidden agendas den Anfragen, die die Reaktion beeinflussen.
- Es stellen sich Fragen zur Verweigerung oder Einschränkung der Auskunft.
- Wichtig ist, in wie vielen Schritten und Fristen Auskünfte gegeben werden.
- Walder Wyss hat das Vorgehen nach dem DSG in einem Flowchart dokumentiert.
Wenn bei einem Unternehmen ein Auskunftsbegehren eingeht, beginnt ein Prozess, der sehr einfach oder sehr komplex sein kann – je nach Komplexität der Bearbeitungen und der Struktur des Unternehmens und seiner Systeme, aber auch je nach Kontext: Oft, wenn nicht meist geht es bei Auskunftsbegehren nicht um eine unschuldige Anfrage, sondern um eine hidden (or not so hidden) Agenda. Besonders dann stellen sich Fragen bspw. der Verweigerung oder Einschränkung der Auskunft. Ebenfalls fragt sich, ob es genügt, in einem ersten Schritt nur über bestimmte Daten Auskunft zu geben und in einem zweiten Schritt nach einer Präzisierung durch den Betroffenen weitere Auskunft, und in welcher Frist das Begehren zu beantworten ist.
Wir – Walder Wyss mit Simon Henseler, Hannes Meyle, Anne-Sophie Morand und Kento Reutimann – haben das Vorgehen nach dem neuen DSG und der Verordnung in einem Flowchart abgebildet, das hier heruntergeladen werden kann:
Für Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar!