Die Arti­kel-29-Arbeits­grup­pe hat im Rah­men eines Ple­nums vom Dezem­ber 2016 (s. dazu die Medi­en­mit­tei­lung) Richt­li­ni­en zu drei The­men im Zusam­men­hang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ver­öf­fent­licht, alle mit Datum vom 13. Dezem­ber 2016:

Im lau­fen­den Jahr sind wei­te­re Richt­li­ni­en zu erwar­ten, insb. zu Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zun­gen und zu Zertifizierungen.

Die Arti­kel-29-Daten­schutz­grup­pe beruht auf Art. 29 der noch bis am 25. Mai 2018 gel­ten­den Daten­schutz-Richt­li­nie. Sie wird unter Gel­tung der DSGVO durch den Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss nach Art. ff. DSGVO ersetzt wer­den (dazu ErwG 139).

AI-generierte Takeaways können falsch sein.