Die Artikel-29-Arbeitsgruppe hat im Rahmen eines Plenums vom Dezember 2016 (s. dazu die Medienmitteilung) Richtlinien zu drei Themen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, alle mit Datum vom 13. Dezember 2016:
- Guidelines on the right to data portability
- Guidelines on Data Protection Officers (‘DPOs’)
- Guidelines for identifying a controller or processor’s lead supervisory authority
Im laufenden Jahr sind weitere Richtlinien zu erwarten, insb. zu Datenschutz-Folgeabschätzungen und zu Zertifizierungen.
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe beruht auf Art. 29 der noch bis am 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Richtlinie. Sie wird unter Geltung der DSGVO durch den Europäischen Datenschutzausschuss nach Art. ff. DSGVO ersetzt werden (dazu ErwG 139).