Die Artikel-29-Arbeitsgruppe hat mit Datum vom 8. Juni 2017 eine Stellungnahme zur Datenbearbeitung im Arbeitsumfeld veröffentlicht (Opinion 2/2017 on data processing at work, WP 249, 8. Juni 2017). Sie beschreibt darin den europarechtlichen Rechtsrahmen nach geltendem Recht und nach der DSGVO und gibt für bestimmte Bearbeitungsszenarien Empfehlungen ab, insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien, die sich auf Mitarbeiter auswirken können. Das betrifft v.a. IT-Sicherheitstechnologien, die zu einer Überwachung führen können, und Technologien im Bereich BYOD, Wearables/IoT, Arbeitszeiterfassung, Videoüberwachung, Standorterfassung bei Aussendienst etc.