Die Arti­kel-29-Arbeits­grup­pe hat mit Datum vom 8. Juni 2017 eine Stel­lung­nah­me zur Daten­be­ar­bei­tung im Arbeits­um­feld ver­öf­fent­licht (Opi­ni­on 2/2017 on data pro­ce­s­sing at work, WP 249, 8. Juni 2017). Sie beschreibt dar­in den euro­pa­recht­li­chen Rechts­rah­men nach gel­ten­dem Recht und nach der DSGVO und gibt für bestimm­te Bear­bei­tungs­sze­na­ri­en Emp­feh­lun­gen ab, ins­be­son­de­re bei der Ver­wen­dung neu­er Tech­no­lo­gien, die sich auf Mit­ar­bei­ter aus­wir­ken kön­nen. Das betrifft v.a. IT-Sicher­heits­tech­no­lo­gien, die zu einer Über­wa­chung füh­ren kön­nen, und Tech­no­lo­gien im Bereich BYOD, Wearables/IoT, Arbeits­zeit­er­fas­sung, Video­über­wa­chung, Stand­orter­fas­sung bei Aussen­dienst etc.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.