Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, die mit Wirksamwerden der DSGVO zum “Europäischen Datenschutzausschuss” nach Art. 68 DSGVO werden wird, hat 2008 und 2012 in zwei Arbeitspapieren festgehalten, welche Punkte in Binding Corporate Rules (BCR) zu regeln sind (WP 153 vom 24. Juni 2008 und WP 195 vom 6. Juni 2012 für Auftragsverarbeiter).
Die Datenschutzgruppe hat diese Dokumente nun in zwei Arbeitspapieren vor dem Hintergrund der DSGVO aufdatiert: