Am 17. Januar 2017 hat die Artikel-29-Arbeitsgruppe ihren Action Plan 2017 veröffentlicht. Demnach möchte die Arbeitsgruppe im 2017 Folgendes verwirklichen:
- Fertigstellen der im 2016 begonnen Leitfäden und Zertifizierungsmechanismen bezüglich Risikobearbeitung, Verwaltungssanktionen und Datenschutzfolgenabschätzung; Einführung eines Europäischen Datenschutzvorstandes; Umsetzung des One-stop-shop;
- Erstellen von Leitfäden betreffend Einwilligung, Profiling und Transparenz;
- Aktualisierung ihrer Leitfäden zur Datenübermittlung in Drittländer und Meldungen von Datenschutzverletzungen.
Am 18. und 19. Mai 2017 lädt die Arbeitsgruppe Datenschutzbehörden aus nicht EU-Ländern zu einem Meinungsaustausch betreffend die DSGVO und ihre Umsetzung durch die Arbeitsgruppe ein.