Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat eine Stellungnahme 01/2015 vom 16.6.2015 zum Einsatz von Drohnen veröffentlicht. Sie fordert angesichts der mit Drohneneinsätzen verbundenen Datenschutzrisiken die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Einsatz von Drohnen auf nationaler und europäischer Ebene. Erforderlich sei auch ein Regelwerk für den verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen.
Zudem empfiehlt die Gruppe, die Bestimmungen für die öffentliche Videoüberwachung auf die Nutzung von Drohnen anzuwenden, wenn diese mit Aufnahmegeräten ausgestattet sind, und zur Identifikation der Betreiber von Drohnen seien elektronische Kontrollschilder oder die Publikation von Drohnenbetreibern auf einer Website zweckdienlich.
Bei öffentlichen Grossveranstaltungen solle zudem auf einen Drohneneinsatz hingewiesen werden.
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