Arti­kel-29-Arbeits­grup­pe: Stel­lung­nah­me zum Ein­satz von Drohnen

Die Arti­kel-29-Daten­schutz­grup­pe hat eine Stel­lung­nah­me 01/2015 vom 16.6.2015 zum Ein­satz von Droh­nen ver­öf­fent­licht. Sie for­dert ange­sichts der mit Droh­nen­ein­sät­zen ver­bun­de­nen Daten­schutz­ri­si­ken die Schaf­fung eines gesetz­li­chen Rah­mens für den Ein­satz von Droh­nen auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebe­ne. Erfor­der­lich sei auch ein Regel­werk für den ver­ant­wor­tungs­vol­len Ein­satz von Drohnen.

Zudem emp­fiehlt die Grup­pe, die Bestim­mun­gen für die öffent­li­che Video­über­wa­chung auf die Nut­zung von Droh­nen anzu­wen­den, wenn die­se mit Auf­nah­me­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet sind, und zur Iden­ti­fi­ka­ti­on der Betrei­ber von Droh­nen sei­en elek­tro­ni­sche Kon­troll­schil­der oder die Publi­ka­ti­on von Droh­nen­be­trei­bern auf einer Web­site zweckdienlich.

Bei öffent­li­chen Gross­ver­an­stal­tun­gen sol­le zudem auf einen Droh­nen­ein­satz hin­ge­wie­sen werden.

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