Am 12. August 2020 wurde die Fahne mit den Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK‑N) vom 2. Juli 2020 veröffentlicht. Die Fahne kann unter folgendem Link abgerufen werden.
Die Anträge beziehen sich auf die folgenden Punkte:
- Profiling mit hohem Risiko (Art. 4fbis E‑DSG): Eine Mehrheit verlangt nun, die Bestimmung und damit das Konzept des Profilings mit hohem Risiko ganz aus dem Gesetz zu streichen, während sich eine Minderheit für die Zustimmung zur Formulierung des Ständerates ausspricht.
- Erfordernis der ausdrücklichen Einwilligung (Art. 5 Abs. 7 E‑DSG): Die Mehrheit hält nach wie vor an ihrem Beschluss vom 25. September 2019 fest, wonach die Einwilligung – sofern verlangt – nur bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten ausdrücklich sein soll.
- Neuer Antrag für ein explizites Widerspruchsrecht gegen Profiling (Art. 5 Abs. 8 E‑DSG): Eine Minderheit verlangt neu die Aufnahme eines expliziten Widerspruchsrechts gegen jede Form von Profiling, wobei die betroffenen Personen jeweils darauf hinzuweisen sind. Die Daten dürfen dann nicht weiter verarbeitet werden, ausser wenn bei erhöhtem Risiko zwingende schutzwürdige Gründe die weitere Verarbeitung erfordern. Die Entscheidung über die Weiterverarbeitung sowie die Gründe dafür sind der betroffenen Person ebenfalls mitzuteilen.
- Verarbeitung von Personendaten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit als Rechtfertigungsgrund (Art. 27 Abs. 2 lit. c E‑DSG): Die Mehrheit hält am Beschluss vom 25. September 2019 fest, wobei ein privates Interesse des Verantwortlichen gegeben ist, wenn keine besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden. Der Minderheitsantrag folgt nun der Formulierung des Ständerats, wonach ein Rechtfertigungsgrund im erwähnten Zusammenhang nur dann gegeben ist, wenn es sich weder um besonders schützenswerte Personendaten noch um ein Profiling mit hohem Risiko handelt. In Bezug auf das Alter der Daten folgt der Minderheitsantrag ebenfalls dem Ständerat, wonach die dabei verarbeiteten Daten nicht älter als fünf Jahre sein sollen. Die Mehrheit hält nach wie vor an den zehn Jahren fest.
Die Beratungen im Nationalrat folgen voraussichtlich in der kommenden Herbstsession (7. – 25. September 2020).