Das EU-Datengesetz: «DSGVO light» für Sachdaten
Mit ihrem Verordnungsentwurf für ein Datengesetz (E‑DG) hat die EU-Kommission den letzten Baustein ihrer europäischen Datenstrategie vorgelegt. Das E‑DG soll regeln, wer im EWR erzeugte Daten (einschliesslich Sachdaten) nutzen darf und Zugriff darauf hat. Die EU-Kommission erhofft sich davon einen wettbewerbsfähigeren, faireren und innovativeren Datenmarkt.