Das Bayrische Landesdatenschutzamt, das BayLDA, hat für Verantwortliche und für Auftragsverarbeiter ein Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht:
- Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten;
- Muster zum Verarbeitungsverzeichnis für Auftragsverarbeiter; und
- Muster zum Verarbeitungsverzeichnis für verantwortliche Stellen
Ferner erachtet es das BayLDA für eine gebotene organisatorische Massnahme, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Beachtung des Datenschutzrechts auffordern und über die entsprechenden Anforderungen belehren. Als Hilfestellung veröffentlichte das BayLDA einen Mustertext (mit Erläuterungen):
Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.