Reglement Videoüberwachung
Die Stadt Zürich hat in der amtlichen Sammlung ein Reglement Videoüberwachung veröffentlicht, das auch privaten Stellen als eine (knappe) Vorlage dienen kann.
Beiträge zum Thema
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Für den privaten Inhaber einer meldepflichtigen automatisierten Datensammlung ergibt sich die Pflicht zur Erstellung eines Bearbeitungsreglements aus Artikel 11 VDSG. Es soll ebenfalls die interne Organisation sowie die Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren aufzeigen. Für die Ausarbeitung des Reglements kann sich der Inhaber der Datensammlung an der
Empfehlung des EDÖB zu Moneyhouse (29.04.2015): a. Daten von Kindern werden von itonex AG nur im Bereich der Bonitätsabfragen bekannt gegeben. Dabei ist die Anzeige auf die fehlende Vertragsfähigkeit zu beschränken. b. itonex AG stellt sicher, dass bei Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind,
Update 7. August 2016: Das Urteil wurde in der sic! 2016, 387 ff., mit dem Stichwort “Whistleblowing-Meldestelle” publiziert. Das BVGer verpflichtet die Eidg. Finanzkontrolle, ihre Datenbestände im Zusammenhang mit den Meldungen, die bei ihr als Whistleblowing-Meldestelle eingehen, nach DSG 11a II anzumelden, und sie muss
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG