Auswahl verfeinern:

EuGH (Rs. C-203/22): Aussagekräftige Informationen über die Logik der AEE und des Profiling
BVwG AT: Liegenschaftsverwalterin als Verantwortliche; Klarstellungen zum Begriff
BVwG AT: Beurteilung einer Datenschutzerklärung (Angabe von Zweck und Empfängern)