Die Expertengruppe Gadient zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit hat ihren auf den 17. August 2018 datierten Bericht vorgelegt. Die Expertengruppe wurde in Umsetzung der Motion Rechsteiner (13.3841) eingesetzt und hatte die Aufgabe, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie sind die technologischen und politischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Datenbearbeitung zu beurteilen?
2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die schweizerische Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat?
3. Wie ist der gegenwärtige Rechtsrahmen mit Blick auf diese Entwicklung zu beurteilen?
4. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die Schweiz? Auf nationaler Ebene? Mit Blick auf mögliche Initiativen auf internationaler Ebene?
In ihrem rund 190-seitigen Bericht (inkl. Anhänge) kam die Kommission zu 51 Empfehlungen zuhanden des Bundes, gegliedert in die Bereiche:
- Informationssicherheit
- Business to Consumer (B2C)
- Business to Business (B2B)
- B2C und B2B übergreifende Analysefelder: Datenzugang, Dateneigentum und neue Haftungsfragen
- Government to Citizen/Business (G2Ci/B)
- Blockchain
- Digitale Aufklärung der Bevölkerung, Kompetenzaufbau, Mitgestaltung des Nutzers und Forschung
- Digitale Transformation und Ethik
Viele der im Bericht aufgeworfenen Themen werden nun auch bei der Beratung des DSG diskutiert werden, u.a. die Ressourcen der Aufsichtsbehörden (Empfehlung 10), datenschutzkonforme Voreinstellungen (Empfehlung 12), Zwangslizenzen für Sachdaten (Empfehlung 20), das Recht auf Portabilität von Personen- oder Sachdaten (Empfehlung 21/22) oder Rechte an Daten (Empfehlung 23). Die Mehrzahl der Empfehlungen legt dem Bund aber lediglich weitere Prüfungen nahe.
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, den Bericht bis Mitte 2019 zu analysieren und das weitere Vorgehen zu klären, unter Vorbehalt dringender Empfehlungen.