EDÖB – Gesundheitsfragebogen bei Bewerbungsverfahren
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es bezüglich der Zulässigkeit eines solchen Fragebogens auf die Stelle bzw. Funktion ankommt. Für den Fall dass ein Bewerber einen Fragebogen ausfüllen muss, hat er seine Krankheiten (z.B. Diabetes) wohl anzugeben, jedoch darf der Arzt dem Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen.