Bez­Ger ZH: Zuläs­si­ger Bei­zug von Schreib­bü­ros durch Ärz­te (Tages-Anzei­ger)

Aus dem Tages-Anzei­ger vom 11.1.2016:

Mit­te Novem­ber muss­te sich ein Psychi­ater vor dem Bezirks­ge­richt Zürich wegen Ver­let­zung des Berufs­ge­heim­nis­ses ver­ant­wor­ten. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, er habe einen heik­len, umfas­sen­den Bericht über einen Pati­en­ten gar nicht sel­ber ver­fasst, son­dern ein exter­nes Schreib­bü­ro damit beauf­tragt. Kon­kret hat­te der Arzt sei­nen Befund auf Band dik­tiert und das Mate­ri­al an das Büro über­mit­telt, wel­ches das Dik­tat tran­skri­bier­te. Der Arzt habe es jedoch ver­säumt, für die Wei­ter­ga­be des Kran­ken­be­richts die Zustim­mung des Pati­en­ten ein­zu­ho­len, obwohl er gesetz­lich dazu ver­pflich­tet gewe­sen wäre, heisst es in der Anklageschrift.

Das Gericht sah es indes anders. Beim Schreib­bü­ro hand­le es sich um soge­nann­te Hilfs­per­so­nen des Arz­tes. Die­se unter­ste­hen der glei­chen Geheim­hal­tungs­pflicht wie auch die Ange­stell­ten von Arzt­pra­xen und Spi­tä­lern. Des­halb habe der Psych­ia­ter mit der Nut­zung des exter­nen Dienst­lei­stungs­an­ge­bots auch sei­ne Pflicht zur Geheim­hal­tung nicht ver­letzt.

Doch wie immer, wenn hoch­sen­si­ble Daten, zu denen ins­be­son­de­re jene über die per­sön­li­che Gesund­heit gehö­ren, von Aussen­ste­hen­den bear­bei­tet wer­den, stellt sich die Fra­ge nach dem Daten­schutz. Laut Fran­cis Mei­er, Spre­cher des Eid­ge­nös­si­schen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, ist es grund­sätz­lich zuläs­sig, die Dien­ste von exter­nen Schreib­bü­ros zu nut­zen, doch sei­en die Ärz­te sel­ber für die Wah­rung des Berufs­ge­heim­nis­ses ver­ant­wort­lich. Sie müss­ten sicher­stel­len, dass das Schreib­bü­ro die Daten nur so bear­bei­te, wie sie selbst dies tun dürf­ten. Auch müss­ten sich die Ärz­te ver­ge­wis­sern, dass die Daten ver­schlüs­selt über­mit­telt wür­den und kei­ne Unbe­fug­ten dar­auf zugrei­fen könn­ten. Eine Ein­wil­li­gung der Pati­en­ten braucht es jedoch nicht, wenn ein Arzt die Bear­bei­tung von Pati­en­ten­da­ten an exter­ne Hilfs­per­so­nen überträgt.

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