Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH eine Busse von EUR 9.55 Mio. verhängt. Aus der Medienmitteilung:
hatte der BfDI Kenntnis erlangt, dass Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten erhalten konnten. In diesem Authentifizierungsverfahren sieht der BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, nach dem das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten systematisch zu schützen.
Dabei blieb der BfDI im unteren Bereich des Bussenrahmens.