BGE 139 IV 17: Art. 5 lit. c und Art. 23 UWG; Übernahme des Arbeitsergebnisses eines anderen.
Regeste
Art. 5 lit. c und Art. 23 UWG; Übernahme des Arbeitsergebnisses eines anderen.
Wer ein Kartenfreigabesystem (cardsharing) betreibt, das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, übernimmt die ausgestrahlten Sendungen nicht durch ein technisches Reproduktionsverfahren im Sinne von Art. 5 lit. c UWG (E. 1.9).
Nicht amtlich publizierte Erwägungen: 6B_156/2012