BVGer: BGÖ auf Unterlagen der Steuerexpertenprüfung grundsätzlich anwendbar
Das BVGer hat am 18. Mai 2020 entschieden, dass Prüfungsunterlagen der Prüfung für Steuerexperten im Grundsatz dem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes (BGÖ) unterstehen (A‑458/2020). Dies gilt konkret für eine „anonymisierte Übersicht der von sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten erzielten Resultate beziehungsweise Statistik woraus ersichtlich ist, wie viele