swissblawg zu 1C_14/2016: Outlook-Agenda eines Kadermitglieds als amtliches Dokument
Das Bundesgericht hatte im Entscheid 1C_14/2016 zu beurteilen, ob die Agenda des Rüstungschefs ein amtliches Dokument i.S.v. Art. 5 BGÖ handle, wie swissblawg zusammenfasst: Sie [die Outlook-Agenda] stellt nicht bloss eine persönliche Erinnerungshilfe dar, die im Sinne eines Arbeitshilfsmittels der eigenen Terminverwaltung dienen soll. Ihre Tragweite