Das Bundesamt für Justiz hat die Revisionsvorschläge des Bundesrats und der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission daraufhin analysiert, ob sie jeweils der Europaratskonvention 108 (ERK 108) und der DSGVO entsprechen, ob sie im Hinblick auf den Angemessenheitsbeschluss der EU problematisch sind, ob sie mit den Schengen-Verträgen kompatibel sind und ob sie sich auf dem Schutzniveau des heutigen DSG bewegen. Die Tabelle ist hier abrufbar.