Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) verabschiedet:
Die Vernehmlassungsfrist war im März 2021 abgelaufen.
Das EMBAG soll die Rechtsgrundlagen für eine digitale Transformation in der Bundesverwaltung und die Zusammenarbeit zwischen Behörden im Gebiet E‑Government schaffen. Es gilt grundsätzlich für die zentrale Bundesverwaltung, falls der Bundesrat den Geltungsbereich nicht auf dem Verordnungsweg auf Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung ausdehnt.
Der Bundesrat will vor allem die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen des Bundes fördern. Zudem sollen Grundlagen geschaffen werden u.a. für kostenlose Lizenzen von Open-Source-Software, die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung („Open Government Data“).