Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet und ans Parlament überwiesen:
Damit soll ein nationales PNR (Passenger Name Records)-System eingerichtet werden, mit dem Ziel, Terrorismus und andere Schwerstkriminalität zu bekämpfen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten der EU über die Richtlinie 2016/681 verpflichtet sind, nationale PNR-Systeme aufzubauen. Die Schweiz muss sich dem an und für sich nicht anschliessen – die PNR-Richtlinie ist nicht Teil des Schengen-Acquis –, aber Luftverkehrsunternehmen sind bei Flügen aus der Schweiz in die oder aus der EU zur Bekanntgabe der PNR-Daten ihrer Passagiere verpflichtet. Luftverkehrsunternehmen tun das, aber die Schweiz selbst kann PNR-Daten mangels gesetzlicher Grundlage nicht systematisch bearbeiten. Dadurch entgehen der Schweiz – gemäss Bundesrat – für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit entscheidende Hinweise, und schweizerischen Luftverkehrsunternehmen drohen Strafen oder der Entzug von Landerechten, wenn sie keine PNR-Daten liefern. Auch für die weitere Teilnahme am US Visa Waiver Program seien solche Daten notwendig.
Der Bundesrat will daher eine neue Stelle beim Bundesamt für Polizei schaffen, die Passenger Information Unit (PIU), die ab 2026 Flugpassagierdaten für die zuständigen Behörden bearbeiten soll. Die Daten werden von den Luftverkehrsunternehmen beschafft und automatisch mit polizeilichen Informationssystemen sowie Risikoprofilen und Beobachtungslisten abgeglichen. Dazu gehören etwa Name, Kontaktdaten, Reiseroute und Zahlungsmodalitäten. Besonders schützenswerte persönliche Daten sollen dagegen nicht übermittelt werrden.
In der Vernehmlassung zum Entwurf hatten sich insbesondere die SP, die Grünen, die SVP, die Piratenpartei, der Schweizerischer Anwaltsverband, die Digitale Gesellschaft und AlgorithmWatch kritisch geäussert. Der Bundesrat will entsprechende Anliegen aufgenommen haben, besonders bei der Aufbewahrungsdauer von Daten, bei der nun unterschieden wird, ob objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr im Bereich terroristischer Straftaten oder schwerer Kriminalität besteht, oder ob dies nicht der Fall ist. Eine längere Aufbewahrungsdauer rechtfertige sich nur bei ersterer Kategorie, im Anschluss an ein Urteil des EuGH.
Gleichzeitig hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats für PNR-Abkommen mit Nicht-EU-Staaten verabschiedet; mit der EU wird bereits verhandelt.