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BR: Vor­ge­hen zum neu­en Adressdienstgesetz

Der BR hat die Ergeb­nis­se der Ver­nehm­las­sung zum Adress­dien­ste­ge­setz (die am 22. Novem­ber 2019 geen­det hat­te) zur Kennt­nis genom­men (vgl. den Ergeb­nis­be­richt vom 11. Dezem­ber 2020) und ent­schie­den, den Vor­ent­wurf (dazu der Erläu­te­rungs­be­richt) punk­tu­ell anzu­pas­sen und wei­te­re Abklä­run­gen vorzunehmen.

Das Ziel des ADG umschreibt der Erläu­te­rungs­be­richt wie folgt:

Ein natio­na­ler Adress­dienst (NAD) für Behör­den und Drit­te erlaubt es die­sen, Adres­sen von Per­so­nen, die in der Schweiz gemel­det sind, schweiz­weit suchen und abglei­chen zu können.

Für jede Behör­de, die die­se Infor­ma­ti­on zwecks Erfül­lung ihres Auf­trags braucht, bie­tet der neue Dienst einen kla­ren Mehr­wert. Ziel ist es, dass Ver­wal­tun­gen und Drit­te ihre Auf­ga­ben ein­fa­cher wahr­neh­men und beschleu­ni­gen kön­nen, was zu Effi­zi­enz­ge­win­nen führt. Ziel ist es auch, die Qua­li­tät von Adress­da­ten, die in bestehen­den Syste­men der öffent­li­chen Hand bereits geführt wer­den, zu ver­bes­sern. Ein­zel­ne Fach­auf­ga­ben kön­nen so qua­li­ta­tiv bes­ser erbracht wer­den. Bei schrift­li­chen Kon­takt­auf­nah­men kön­nen durch die Reduk­ti­on von Retou­ren Kosten­ein­spa­run­gen erzielt werden.

[…]

Der NAD wird als Basis­dienst kon­zi­piert, der bestehen­de Adress­in­for­ma­tio­nen zur Wei­ter­ver­wen­dung durch Behör­den zen­tral zugäng­lich macht (vgl. dazu auch Kapi­tel 2.1). Es ist vor­ge­se­hen, den NAD auf Basis bestehen­der Pro­zes­se für die Daten­lie­fe­rung und ‑berei­ni­gung an den Bund aufzubauen. […]

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