Der BR hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Adressdienstegesetz (die am 22. November 2019 geendet hatte) zur Kenntnis genommen (vgl. den Ergebnisbericht vom 11. Dezember 2020) und entschieden, den Vorentwurf (dazu der Erläuterungsbericht) punktuell anzupassen und weitere Abklärungen vorzunehmen.
Das Ziel des ADG umschreibt der Erläuterungsbericht wie folgt:
Ein nationaler Adressdienst (NAD) für Behörden und Dritte erlaubt es diesen, Adressen von Personen, die in der Schweiz gemeldet sind, schweizweit suchen und abgleichen zu können.
Für jede Behörde, die diese Information zwecks Erfüllung ihres Auftrags braucht, bietet der neue Dienst einen klaren Mehrwert. Ziel ist es, dass Verwaltungen und Dritte ihre Aufgaben einfacher wahrnehmen und beschleunigen können, was zu Effizienzgewinnen führt. Ziel ist es auch, die Qualität von Adressdaten, die in bestehenden Systemen der öffentlichen Hand bereits geführt werden, zu verbessern. Einzelne Fachaufgaben können so qualitativ besser erbracht werden. Bei schriftlichen Kontaktaufnahmen können durch die Reduktion von Retouren Kosteneinsparungen erzielt werden.
[…]Der NAD wird als Basisdienst konzipiert, der bestehende Adressinformationen zur Weiterverwendung durch Behörden zentral zugänglich macht (vgl. dazu auch Kapitel 2.1). Es ist vorgesehen, den NAD auf Basis bestehender Prozesse für die Datenlieferung und ‑bereinigung an den Bund aufzubauen. […]