Englisches Datenschutzrecht nach dem Brexit; UK-Vertreter
Seit dem Brexit setzt sich das englische Datenschutzrecht im Wesentlichen wie folgt zusammen: Die DSGVO gilt materiell weiterhin, aber nicht mehr als europäische Verordnung, sondern nun als “UK GDPR”, d.h. “Regulation (EU) 2016/679 […] as it forms part of the law of England and Wales,