- Bundesrat setzt nDSG, DSV und VDSZ am 1. September 2023 in Kraft.
- FAQ bietet Überblick über Zweck und Inhalt des Datenschutzrechts.
- Neuerungen durch das nDSG sind im PDF ausführlich dargelegt.
- Internationale Entwicklungen des Datenschutzes werden behandelt.
- Vertiefte Informationen fehlen, aber Strafbestimmungen werden angesprochen.
Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Website ein FAQ zum Datenschutzrecht veröffentlicht (PDF Download). Das FAQ ist wie folgt gegliedert:
- Entscheid das Bundesrates, nDSG, DSV und VDSZ auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen,
- Zweck und Inhalt des Datenschutzrechts,
- wesentliche Neuerungen durch das nDSG (ausführlicher im PDF), und
- internationale Entwicklungen des Datenschutzes.
Das FAQ eignet sich aufgrund der sehr hohen Flughöhe für eine erste Einordnung des neuen Datenschutzrecht. Vertiefte Ausführungen sind nicht enthalten. Wer zum Beispiel einen ersten Überblick über mögliche Folgen bei datenschutzrechtlichen Verstössen gewinnen möchte, wird im Wesentlichen zu den Strafbestimmungen informiert (vgl. Ziff. 3.2.3 und Ziff. 3.2.2 FAQ). Die Möglichkeit Betroffener, auf dem Zivilrechtsweg gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeit vorzugehen (vgl. Art. 32 nDSG), bleibt unerwähnt.
Umfangreicher beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Datenschutzrecht in unserem FAQ auf datenrecht. Dort finden sich praxisnah und bündig aufbereitet etwa Antworten zum Thema
- Anonymisierung und Pseudonymisierung,
- konzerninterner Datenverkehr,
- Governance, und
- Information.