- Einführung des Bundesgesetzes BISS zur Schaffung eines durchgängig elektronischen, medienbruchfreien Verwaltungsverfahrens für die 1. Säule und Familienzulagen.
- Pflicht zur Nutzung der zentralen E‑SOP für Durchführungsstellen (freiwillig für Versicherte); Einführung frühestens ab 2028, Erweiterungen via ATSG/Spezialgesetze geplant.
Die Durchführung der 1. Säule (AHV, IV, EL, EO und Familienzulagen) basiert auf heterogenen und teils papierbasierten Prozessen. Diese seien “häufig ineffizient”, und dass eine “strukturierte Datenverarbeitung” fehle, verlängere Bearbeitungszeiten, erschwere “moderne Technologien wie den Einsatz künstlicher Intelligenz” und verhindere eine “zeitgemässe” elektronische Kommunikation.
Der Bundesrat will daher mit dem Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) die Grundlage für “ein durchgängig elektronisches, medienbruchfreies Verwaltungsverfahren in den Sozialversicherungen der 1. Säule und bei den Familienzulagen” schaffen.
Das BISS sieht insbesondere den Betrieb einer zentralen E‑Sozialversicherungsplattform (E‑SOP) vor, deren Verwendung für die betroffenen Durchführungsstellen und Versicherungsträger obligatorisch und für die Versicherten freiwillig ist. Die Einführung ist frühestens ab 2028 vorgesehen. Um auch die anderen Sozialversicherungen in die elektronische Kommunikation einbinden zu können, sollen weitere Grundlagen im ATSG und den Spezialgesetzen geschaffen werden.
Der Bundesrat hat im September 2025 Entwurf und Botschaft verabschiedet:
- Medienmitteilung u.a. mit Hintergrunddokumenten
- Entwurf
- Botschaft