Änderung der Bundesinformatikverordnung: Verhältnismässigkeit bei der Datenweitergabe an Externe
Der Bundesrat hat die Bundesinformatikverordnung (BInfV) auf den 1. November 2016 angepasst (siehe Medienmitteilung). Die Änderung besteht in einem neuen Art. 26a und betrifft die Weitergabe von Daten, die nicht öffentlich sind (unabhängig davon, ob es sich um Personendaten handelt), an Externe. Art. 26a lautet wie folgt: Art. 26a – Zugänglichmachen von Daten … weiterlesen