Der Bundesrat hat am 22. März 2017 mit Blick auf die Attraktivität des Standorts Schweiz und im Interesse einer “Wertschöpfung durch Daten” Ziele definiert und die Bundesverwaltung beauftragt, Eckwerte einer Datenpolitik zu entwerfen. Dieser Auftrag ist Teil der Strategie “Digitale Schweiz”, die der Bundesrat im April 2016 verabschiedet hat.
Aus der Medienmitteilung:
Im Rahmen einer Aussprache hat der Bundesrat folgende übergeordnete Ziele für eine kohärente und zukunftsorientierte Datenpolitik der Schweiz definiert: Förderung der Standortattraktivität für die Wertschöpfung durch Daten in der Schweiz, Schaffung von modernen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Daten, Öffnung von Datenbeständen als Rohstoff für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft. Wie in seinen Zielen für 2017 vorgesehen, will er bis Ende dieses Jahres erste Eckwerte seiner Datenpolitik festlegen. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, zusammen mit allen anderen Departementen und der Bundeskanzlei diese Eckwerte zu erarbeiten.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll bis Ende 2017 die Rechtslage für eine Weiterverwendung von Personendaten, Sachdaten und anonymisierten Daten analysieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) inventarisiert derzeit die Datenbestände des Bundes, um für die Publikation auf opendata.swiss geeignete Daten zu identifizieren. Bis Mitte 2017 wird das EDI diese Arbeiten evaluieren und den Bundesrat darüber informieren. Die Ergebnisse der Aufträge an das EJPD und das EDI werden in die zu erarbeitenden ersten Eckwerte einer Datenpolitik einfliessen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese wirtschaftsfreundliche Grundhaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das revidierte DSG einfliesst. Diverse Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung haben jedenfalls auf die Strategie Digitale Schweiz hingewiesen.