Der Bundesrat hat am 5. April 2023 mitgeteilt, dass er eine Regulierung grosser Kommunikationsplattformen wie z.B. Google, Facebook, YouTube und Twitter anstrebt, d.h. von “Betreibern von grossen Kommunikationsplattformen (Intermediäre)”.
Er hat das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz bis Ende März 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat orientiert sich dabei (“wo sinnvoll” – man darf gespannt sein) am Digital Services Act (DSA) der EU. Er will insbesondere
die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen, ohne die positiven Effekte der Plattformen auf die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken.
Ferner sollen
die grossen Plattformen […] eine Kontaktstelle und einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen.
Nutzende, deren Inhalte gelöscht oder deren Konto gesperrt wurde, sollen bei der Plattform direkt eine Überprüfung der getroffenen Massnahme verlangen können. Zusätzlich soll eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle geschaffen werden. Diese soll von den Plattformen finanziert werden.
Um Transparenz zu schaffen, sollen die grossen Plattformen Werbung als solche kennzeichnen und bei zielgruppenspezifischer Werbung die wichtigsten Parameter veröffentlichen, nach denen Werbung ausgespielt wird. Damit kann nachvollzogen werden, wer aus welchen Gründen eine bestimmte Werbung erhält.
Die Nutzenden sollen den Plattformen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und die Nutzenden über das Ergebnis informieren.
Damit will der Bundesrat auf den Befund reagieren, dass die Plattformen heute “kaum reguliert” seien:
Die Systeme, die entscheiden, wer welche Inhalte zu sehen bekommt, sind intransparent. Nutzerinnen und Nutzer haben ausserdem gegenüber den Plattformen eine schwache Stellung. Dies zeigt sich beispielsweise dann, wenn eine Plattform das Konto von Nutzenden sperrt oder Inhalte löscht, die Nutzende verbreiten. Nutzerinnen und Nutzer können sich momentan gegen solche Sperrungen und Löschungen nicht oder nur ungenügend wehren.