Bun­des­rat: DSA à la Sui­s­se – gro­sse Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men sol­len regu­liert werden

Der Bun­des­rat hat am 5. April 2023 mit­ge­teilt, dass er eine Regu­lie­rung gro­sser Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men wie z.B. Goog­le, Face­book, You­Tube und Twit­ter anstrebt, d.h. von “Betrei­bern von gro­ssen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men (Inter­me­diä­re)”.

Er hat das UVEK beauf­tragt, unter Ein­be­zug des Bun­des­am­tes für Justiz bis Ende März 2024 eine ent­spre­chen­de Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge auszuarbeiten.

Der Bun­des­rat ori­en­tiert sich dabei (“wo sinn­voll” – man darf gespannt sein) am Digi­tal Ser­vices Act (DSA) der EU. Er will insbesondere

die Rech­te der Nut­ze­rin­nen und Nut­zer in der Schweiz stär­ken und von den Platt­for­men mehr Trans­pa­renz ver­lan­gen, ohne die posi­ti­ven Effek­te der Platt­for­men auf die Mei­nungs­äu­sse­rungs­frei­heit einzuschränken.

Fer­ner sollen

die gro­ssen Platt­for­men […] eine Kon­takt­stel­le und einen Rechts­ver­tre­ter in der Schweiz benennen.

Nut­zen­de, deren Inhal­te gelöscht oder deren Kon­to gesperrt wur­de, sol­len bei der Platt­form direkt eine Über­prü­fung der getrof­fe­nen Mass­nah­me ver­lan­gen kön­nen. Zusätz­lich soll eine unab­hän­gi­ge Schwei­zer Schlich­tungs­stel­le geschaf­fen wer­den. Die­se soll von den Platt­for­men finan­ziert werden.

Um Trans­pa­renz zu schaf­fen, sol­len die gro­ssen Platt­for­men Wer­bung als sol­che kenn­zeich­nen und bei ziel­grup­pen­spe­zi­fi­scher Wer­bung die wich­tig­sten Para­me­ter ver­öf­fent­li­chen, nach denen Wer­bung aus­ge­spielt wird. Damit kann nach­voll­zo­gen wer­den, wer aus wel­chen Grün­den eine bestimm­te Wer­bung erhält.

Die Nut­zen­den sol­len den Platt­for­men Auf­ru­fe zu Hass, Gewalt­dar­stel­lun­gen oder Dro­hun­gen auf ein­fa­che Wei­se mel­den kön­nen. Die Platt­for­men müs­sen die Mel­dun­gen prü­fen und die Nut­zen­den über das Ergeb­nis infor­mie­ren.

Damit will der Bun­des­rat auf den Befund reagie­ren, dass die Platt­for­men heu­te “kaum regu­liert” seien:

Die Syste­me, die ent­schei­den, wer wel­che Inhal­te zu sehen bekommt, sind intrans­pa­rent. Nut­ze­rin­nen und Nut­zer haben ausser­dem gegen­über den Platt­for­men eine schwa­che Stel­lung. Dies zeigt sich bei­spiels­wei­se dann, wenn eine Platt­form das Kon­to von Nut­zen­den sperrt oder Inhal­te löscht, die Nut­zen­de ver­brei­ten. Nut­ze­rin­nen und Nut­zer kön­nen sich momen­tan gegen sol­che Sper­run­gen und Löschun­gen nicht oder nur unge­nü­gend wehren.

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