Der Bundesrat hat am 10. Mai 2017 festgestellt, dass momentan kein Bedarf besteht für neue Regulierungsmassnahmen im Bereich Social Media (Medienmitteilung).
Im Oktober 2013 hatte der Bundesrat einen ersten Bericht “Rechtliche Basis für Social Media” vorgelegt, die Rechtslage – insbesondere die laufende Revision des DSG . damals aber noch als zu unklar beurteilt, um die Notwendigkeit einer Regulierung von Social Media beurteilen zu können. Die seitherigen Entwicklungen hat der Bundesrat daher in einem erneuten Bericht beurteilt.
Er kommt darin zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Wie die vorliegende aktualisierte Standortbestimmung zeigt, sind die im Social Media-Bericht 2013 aufgeworfenen Fragen weitestgehend in den laufenden Regulierungsvorhaben berücksichtigt worden. Der Bundesrat kommt daher zum Schluss, dass derzeit keine zusätzlichen Regulierungsaktivitäten in Bezug auf Social Media ausgelöst werden müssen.
Das Recht auf Datenmitnahme ist Gegenstand einer umfassenden Analyse der Rechtslage in der Schweiz, der EU und in ausgewählten Vergleichsländern. Es ist vorgesehen, dass sie im Rahmen der Umsetzung der bundesrätlichen Strategie „Digitale Schweiz“ bis Ende 2017 vorgelegt wird. Die Feder- führung für diese Arbeiten liegt beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD.Spezifische Deklarationsvorschriften für Werbung in Social Media fehlen heute im geltenden Schweizer Recht. Zu beachten sind lediglich die allgemeinen Vorschriften des Lauterkeitsrechts. Mit der zunehmenden Popularität und Professionalisierung von Social Media-Stars erfreuen sich soziale Plattformen aber immer grösserer Beliebtheit als Verbreitungskanäle auch für kommerzielle Werbebot- schaften. Die unverfälschte Meinungsbildung bei den Rezipienten legt es nahe, das für Radio- und Fernsehwerbung geltende Transparenzgebot auf Social Media auszudehnen. Diese und weitere Regulierungsfragen sind Gegenstand der aktuell laufenden Prüfung, ob das schweizerische Recht punktuell mit entsprechenden europäischen Vorschriften und Regulierungsvorhaben zu harmonisieren ist.
Problematisch bleibt die Rechtsdurchsetzung im grenzüberschreitenden Bereich im Zusammenhang mit Social Media. Wie verschiedene parlamentarische Vorstösse beweisen, findet das Thema auch politisch Beachtung. Im März 2017 hat der Ständerat die Motion Levrat 16.4082 „Den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Daten von sozialen Netzwerken erleichtern“ an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Auch das Bundesgericht hat sich mit der Frage befasst. Die laufenden Bestrebungen auf internationaler Ebene, z.B. im Europarat, hier eine praxisgerechte Lösung zu finden, sind von der Schweiz mit Nachdruck voranzutreiben.