In seiner heutigen (22. Februar 2017) Medienmitteilung informierte der Bundesrat darüber, dass er anlässlich der heutigen Sitzung eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E‑ID-Gesetz) eröffnet hat. Hiermit sollen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter geschaffen werden.
Um die Abwicklung digitaler Geschäfte zu erleichtern und den Parteien in Onlinegeschäften die Identifizierung des Gegenübers zu ermöglichen, soll der Staat elektronische einsetzbare Identifizierungsmittel (in der analogen Welt wären dies etwa der Schweizer Pass, die ID oder der Ausländerausweis) zur Verfügung stellen. Solche E‑IDs sollen für SchweizerInnen sowie für AusländerInnen mit einem gültigen Ausländerausweis geschaffen werden können.
Der Bundesrat geht dabei von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Konkret sollen geeignete private oder öffentliche Identifizierungsdienstleister von einer Anerkennungsstelle auf Bundes-Ebene eine Zulassung zur Herausgabe von staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln erlangen können. Dabei sollen beispielsweise auch bereits existierende oder sich im Aufbau befindende Systeme, wie etwa die Projekte von Post und SBB sowie Banken und Swisscom, vom Bund anerkannt werden können.
Die erstmalige Übermittlung von Personenidentifizierungsdaten durch die Identitätstelle an die relevanten Datenbanken bedürfte der Zustimmung der betroffenen Personen. Ausserdem dürften die betreffenden Personendaten von den Identifizierungsdienstleistern nur zur Erbringung der Identifizierungsdienstleistung verwendet werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai 2017.