Zur parlamentarischen Initiative “Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung” hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) einen Bericht verfasst (16. Mai 2019, BBl 2019 5397 ff.), zu dem nun die Stellungnahme des Bundesrats veröffentlicht worden ist (Medienmitteilung vom 21. August 2019; Stellungnahme des Bundesrats vom 21. August 2019).
Der Bundesrat heisst darin den Vorschlag der Kommissionsmehrheit gut, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Versichertendaten an das BAG “präzisiert” werden sollen:
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf aggregierte und bei Bedarf auch individuelle Daten zugreifen können muss. Diese Informationen sind im Rahmen seiner Aufgaben wesentlich, namentlich für die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen die Erhebung von Individualdaten bereits, aber eine präzisere Ausformulierung soll höhere Rechtssicherheit gewährleisten.
Er will zudem die Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände ermöglichen:
Der Bundesrat unterstützt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, der die Möglichkeit zur Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände vorsieht. Er ist der Ansicht, dass diese Daten relevante Informationen liefern, beispielsweise um den Umsatz zu ermitteln, der mit einem neuen, sehr teuren Arzneimittel zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erzielt wurde.