Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur “erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen” auszuarbeiten (Medienmitteilung).
Die Vorlage solle bis Ende Juni 2023 vorliegen. Es sollen insbesondere ein Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter und neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte eingeführt werden. Das Register wäre für bestimmte Behörden zugänglich, aber nicht öffentlich. Zudem solle das EFD
Massnahmen zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Insbesondere soll unter Einbezug der betroffenen Akteure geprüft werden, ob weitere Anpassungen im Geldwäschereiabwehrdispositiv, etwa im Bereich Rechtsberufe, vorgenommen werden sollen.