Der Bundesrat hat am 25. November 2020 Leitlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz durch die Bundesverwaltung verabschiedet.
Die Leitlinien sollen der Bundesverwaltung und Trägern von Verwaltungsaufgaben des Bundes als allgemeine Orientierung dienen, wenn “sektorale KI-Strategien” erarbeitet werden, wenn spezifischen Regulierungen in sektoralen Anwendungsbereichen eingeführt oder angepasst werden, wenn KI-Systeme in Arbeitsbereichen des Bundes entwickelt oder eingesetzt werden, und wenn der Bund bei internationalen Regelwerksen zu KI mitarbeitet.
Leitend sollen dabei die folgenden Prinzipien sein:
- den Menschen in den Mittelpunkt stellen (Schutz der Grundrechte, Diskriminierungsschutz, privacy by design),
- die Rahmenbedingungen sollen gewährleisten, dass die Chancen der KI genutzt werden können;
- der Einsatz von KI soll transparent, nachvollziehbar und erklärbar sein;
- die Haftung für KI soll klar definiert sein;
- KI-Systeme müssen sicher, robust und resilient konzipiert sein;
- die Schweiz soll sich in den relevanten internationalen Organisationen und Prozessen (z.B. UNO, OECD, ITU, UNESCO, Europarat und Partnership
for Peace (PfP)) weiterhin engagieren, um die “globale Gouvernanz von KI aktiv mitzugestalten”; - sie soll sich einsetzen, dass in den Debatten um die Gouvernanz von KI “alle relevanten Anspruchsgruppen” einbezogen werden.
Als Anhang 1 enthält das Dokument “spezifische Leitlinien im Politikbereich Bildung, Forschung und Innovation”. In Anhang 2 finden sich einige Hinweise auf anwendbare Bestimmungen, auch auf das revidierte DSG (aber äusserst allgemein gehalten).