Das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Conseil d’Etat, hat die Busse der CNIL gegen Google am 19. Juni 2020 bestätigt (21. Januar 2019, EUR 50 Mio.).
Der Conseil d’Etat bestätigt zunächst, dass Google LLC keine Hauptniederlassung in der EU hat oder damals hatte, weil die irische Niederlassung weder befugt war, Google LLC anzuweisen oder zu kontrollieren (Hauptverwaltung) noch über die Zwecke und Mittel ihrer Datenverarbeitungen entschied (Art. 4 Nr. 16 lit a DSGVO).
In der Sache hält der Conseil d’Etat die Informationen von Google über ihre Datenverarbeitungen ebenfalls für intransparent. Insbesondere seien die Informationen erster Stufe (erste Ebene im “layered approach”) zu generisch gewesen. Auch sei eine wirksame Einwilligung nicht eingeholt worden, wegen unzureichender Information und mit einer vorangekreuzten Checkbox.
Sodann hielt der Conseil d’Etat die Sanktion für angemessen. Im Übrigen sei die CNIL nicht verpflichtet gewesen, die Kriterien der Sanktionsbemessung im einzelnen zu nennen.