Die staatliche niederländische Kreditauskunftei BKR (Bureau Krediet Registrate) ist gemäss Berichten (z.B. hier) mit einer Busse von EUR 830’000 belastet worden. BKR gab offenbar maximal einmal jährlich und gegen schriftliches Gesuch (per Post) mit Passkopie Auskunft. Häufigere und elektronische Gesuche waren nur gegen eine geringe Gebühr möglich. Damit war das Erleichterungsgebot von Art. 12 DSGVO verletzt.