Der US-amerikanische Attorney General hat die Schweiz am 7. Juni 2024 als “Qualifying State” i.S.d. Executive Order 14086 (Executive Order On Enhancing Safeguards For United States Signals Intelligence Activities, die Grundlage des Data Privacy Framework) bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Beschwerdemechanismus in der Executive Order und damit dafür, dass die Schweiz die Angemessenheit des erreichten Schutzes für zertifizierte US-Untenehmen anerkennen kann. Der Ball liegt nun bei der Schweiz, sie muss Anhang 1 der DSV entsprechend anpassen.