- Die CNIL veröffentlichte im Juli 2020 aktualisierte Leitlinien zur Datenaufbewahrung.
- Die neuen Leitlinien ersetzen frühere Empfehlungen von 2005 zur Archivierung von Personendaten.
- Die Leitlinien bieten praktische Hilfe zur Definition von Aufbewahrungsfristen für Daten.
- Die CNIL legt Aufbewahrungsfristen in separater Dokumentation, genannt „Référentiel“, fest.
- Bis jetzt wurden zwei Référentiels im Gesundheitssektor veröffentlicht.
Die Französische Aufsichtsbehörde CNIL hat im Juli 2020 Leitlinien zur Datenaufbewahrung (data retention; Guide pratique – Les durées de conservation) veröffentlicht. Die Leitlinien aktualisieren die früheren Empfehlungen der CNIL vom 11. Oktober 2005 zu r Archivierung von Personendaten. Sie wollen praktische Hilfe leisten, die Regeln für die Datenaufbewahrung und die jeweils geltende Aufbewahrungsfrist zu definieren; sie äussern sich – ähnlich wie die DIN-66398/Leitlinie Löschkonzept – aber nicht zu den für unterschiedliche Kategorie von Daten jeweils geltenden Aufbewahrungsfrist.
Die CNIL legt Aufbewahrungsfristen aber in einer separaten Dokumentation fest; “Référentiel”). Bisher wurden zwei solcher Référentiels im Gesundheitssektor veröffentlicht: